Die Kompetenzen des Landes Südtirol im Bereich der elektrischen Energie
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| Title: | Die Kompetenzen des Landes Südtirol im Bereich der elektrischen Energie |
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| Authors: | Prieth, Sebastian |
| Contributors: | Happacher, Esther, Universitätsbibliothek |
| Publisher Information: | Universität Innsbruck. Rechtswissenschaftliche Fakultät. Institut für Italienisches Recht, 2024. |
| Publication Year: | 2024 |
| Subject Terms: | DPR Nr 670, Erneuerbare Energien-Richtlinie, Große Wasserableitungen zur Erzeugung elektrischer Energie, Landesenergiebehörde, Landesgesetz Nr. 20, Öffentliches Wassergut, Erstes Autonomiestatut, Autonomierecht, Wasserkraftwerke, Artikel 13 Autonomiestatut, Grundfreiheiten, Energietransport, Südtiroler Autonomierecht, 1. Autonomiestatut, Wasserkonzessionen, Energieproduktion, Wettbewerbsrecht, Elektrizitätsversorgungssicherheits-Richtlinie, Zweites Autonomiestatut, Italienisches Verfassungsrecht, Verfassungsgerichtshof, Verordnung über die Risikovorsorge im Elektrizitätssektor, Strom-Richtlinie, Wasserableitungen, Energieerzeugung, Landesgesetze, 2. Autonomiestatut, Verfassungsrecht, Südtirol, Südtiroler Autonomiestatut, Richtlinie zur Förderung der Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen, Durchführungsbestimmungen zum Südtiroler Autonomiestatut, Verfassungsreform von 2001, Autonomie, Südtirol Autonomie, Strom, Operationskalender, Südtirol-Paket, Verteilung elektrischer Energie, Elektrizitätsbinnenmarkt-Richtlinie, Große Wasserableitungen zur hydroelektrischen Nutzung, Grundrechte, Wasserkraft, Energie |
| Description: | Das Ziel der vorliegenden Diplomarbeit ist es, beginnend mit einer Darstellung der historischen Entwicklung der Kompetenzen des Landes Südtirol im Bereich der Erzeugung von elektrischer Energie durch Wasserkraft, ausgehend vom 1. AStat, den heutigen Stand zu erarbeiten, sowohl hinsichtlich ihres Anwendungsbereichs als auch hinsichtlich ihrer Ausübung durch das Land. Dabei wird zuerst der unionsrechtliche Rahmen der Materie skizziert. Nach einem kurzen geschichtlichen Abriss erfolgt eine ausführliche Darstellung der verfassungsrechtlichen Grundlagen der autonomen Kompetenzen im so genannten Ersten Autonomiestatut, über das so genannte Zweite Autonomiestatut und den einschlägigen Durchführungsbestimmungen zum Sonderstatut, wird auch die Auswirkungen der durch die 2001 erfolgte Reform der Verfassung durch das VerfG Nr 3 vom 18. Oktober 2001 erfasst. Besondere Beachtung wird auch der 2017 erfolgten Änderung von Art 13 AStat geschenk, welche die verfassungsrechtlichen Grundlagen hinsichtlich der großen Wasserableitungen zur Erzeugung elektrischer Energie abgeändert hat. Um die Reichweite der Kompetenzen des Landes Südtirol näher zu bestimmen, werden auch die einschlägigen staatlichen Gesetzesbestimmungen dargestellt. Ebenso werden die landesgesetzlichen Regelungen, welche im Laufe der Zeit im Bereich der Erzeugung von elektrischer Energie durch Wasserkraft erlassen wurden, beleuchtet. |
| Document Type: | Master thesis |
| Language: | German |
| Access URL: | https://resolver.obvsg.at/urn:nbn:at:at-ubi:1-166820 https://ulb-dok.uibk.ac.at/id/11281720 |
| Rights: | URL: https://rightsstatements.org/vocab/InC/1.0/ |
| Accession Number: | edsair.od......3132..9e8f2b079d4688a54fc67a6c7e618650 |
| Database: | OpenAIRE |
| Abstract: | Das Ziel der vorliegenden Diplomarbeit ist es, beginnend mit einer Darstellung der historischen Entwicklung der Kompetenzen des Landes Südtirol im Bereich der Erzeugung von elektrischer Energie durch Wasserkraft, ausgehend vom 1. AStat, den heutigen Stand zu erarbeiten, sowohl hinsichtlich ihres Anwendungsbereichs als auch hinsichtlich ihrer Ausübung durch das Land. Dabei wird zuerst der unionsrechtliche Rahmen der Materie skizziert. Nach einem kurzen geschichtlichen Abriss erfolgt eine ausführliche Darstellung der verfassungsrechtlichen Grundlagen der autonomen Kompetenzen im so genannten Ersten Autonomiestatut, über das so genannte Zweite Autonomiestatut und den einschlägigen Durchführungsbestimmungen zum Sonderstatut, wird auch die Auswirkungen der durch die 2001 erfolgte Reform der Verfassung durch das VerfG Nr 3 vom 18. Oktober 2001 erfasst. Besondere Beachtung wird auch der 2017 erfolgten Änderung von Art 13 AStat geschenk, welche die verfassungsrechtlichen Grundlagen hinsichtlich der großen Wasserableitungen zur Erzeugung elektrischer Energie abgeändert hat. Um die Reichweite der Kompetenzen des Landes Südtirol näher zu bestimmen, werden auch die einschlägigen staatlichen Gesetzesbestimmungen dargestellt. Ebenso werden die landesgesetzlichen Regelungen, welche im Laufe der Zeit im Bereich der Erzeugung von elektrischer Energie durch Wasserkraft erlassen wurden, beleuchtet. |
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